Neue Broschüre zum Testschutz und Urheberrecht

Der Einsatz von Testverfahren in Forschung, Praxis und Lehre ist nicht ratsam, ohne die rechtlichen Voraussetzungen des Testschutzes und des Urheberrechts zu berücksichtigen. Eine neue Broschüre des Diagnostik- und Testkuratoriums gibt Hilfestellung für Forschung und Lehre.

Psychologische Forschung ohne den Einsatz von Testverfahren ist nicht möglich, seien es publizierte Verfahren, die sich auf eine mehrjährige Entwicklung und eine umfassende Normierung stützen, oder seien es verstreut (oder nicht) publizierte Forschungsinstrumente, die für spezielle Einsatzgebiete erstellt wurden und spezifische Forschungsfragen beantworten sollen. In der Lehre müssen Studierende auf den Einsatz der Instrumente vorbereitet werden, und dies nicht nur hinsichtlich statistischer Methoden, der Bewertung der Gütekriterien und der Zulässigkeit von Interpretationen, sondern auch in Bezug auf die rechtlichen Bedingungen der Vorgabe.

Psychologische Diagnostik vollzieht sich nicht im rechtsfreien Raum. Koinvolviert sind die Rechte der getesteten Person, aber auch die Rechte von Testautorinnen und -autoren und der Testverlage. Darüber hinaus gelten manche Testaufgaben als  "verbrannt", wenn Testpersonen sie im Vorfeld kennen. Gerade eben hat die Diskussion um das neue EU-Urheberrecht hohe Wellen geschlagen (siehe „Das Urheberrecht wird restriktiver").
 
Die Broschüre ("Tests in Lehre und Forschung: Informationen zum Testschutz und zum Urheberrecht") des Diagnostik- und Testkuratoriums hat zum Ziel, über die Nutzungsmöglichkeiten und -grenzen von Testverfahren in Forschung und Lehre zu informieren, um dem verbreitet vorhandenen Wissensdefizit abzuhelfen. Unsicherheiten betreffen z. B. folgende konkrete Fragen:

  • Soll und darf ein verwendeter Fragebogen / Test im Anhang einer Qualifikations- oder Abschlussarbeit abgedruckt werden?
  • Inwieweit dürfen von in der Lehre verwendeten Fragebögen und Tests Kopien angefertigt werden bzw. dürfen diese eingescannt zur Verfügung gestellt werden?
  • Dürfen schriftlich vorliegende Tests in ein elektronisches Format übertragen und im Internet vorgegeben werden ohne die ausdrückliche Erlaubnis der Rechteinhaber?
  • Darf ein englischsprachiger Fragebogen ohne Nachfrage an die Rechteinhaber ins Deutsche übersetzt und in einer Qualifikations- oder Abschlussarbeit eingesetzt werden?
  • Dürfen Tests, die als Open Access zur Verfügung stehen, ohne Beachtung der Rechte abgedruckt, verändert oder übersetzt werden?
  • Was ist unter dem "Testschutz" genau zu verstehen? Inwieweit sind davon z.B. auch Testotheken und Testbibliotheken betroffen?

Eine wesentliche Schlussfolgerung ist unter anderem: "Dass ein Test im Internet und/oder in einer Publikation vollständig abgedruckt ist, bedeutet nicht automatisch, dass die Nutzungsrechte der Allgemeinheit kostenfrei zur Verfügung gestellt werden" (S. 15). Aufgrund der vielfältigen rechtlichen Bedingungen sollte jeder, der mit Testdiagnostik in Forschung und Lehre zu tun hat, zumindest einen Blick in diese Informationsschrift werfen und seinen Wissensstand überprüfen, um sich nicht in rechtsfreiem Gelände zu bewegen.

Literatur:
Diagnostik- und Testkuratorium der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen (DTK). (2019). Tests in Lehre und Forschung: Informationen zum Testschutz und zum Urheberrecht. Version 1.0 Stand 30. Nov. 2018 verabschiedet am 26. März 2019. Berlin: DTK.