Leipzig: Schulpsychologin / Schulpsychologe (m/w/d) (R12-0321/312/114)

Landesamt für Schule und Bildung: Schulpsychologin / Schulpsychologe (m/w/d) im Referat 31 - Schulpsychologie (R12-0321/312/114)

Schulpsychologin / Schulpsychologe (m/w/d) im Referat 31 - Schulpsychologie

Stelleninformationen
Landesamt für Schule und Bildung
Qualifikationsebene: Master, Diplom (Universität), Magister, Staatsexamen und vergleichbar
Dienstort: Leipzig
Anstellungsverhältnis: unbefristet

Bewerbungsfrist: 17.12.2024
Aktenzeichen: Az.: R12-0321/312/114

Bewerbungsadresse
Landesamt für Schule und Bildung
Referat 12
Reichenhainer Straße 29a
09126 Chemnitz
E-Mail: bewerbung-schulpsychologie(at)lasub.smk.sachsen.de

Das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) ist die nachgeordnete Schulaufsichtsbehörde des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und insbesondere für die Beratung und Unterstützung der Schulen bei der eigenverantwortlichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben und für die Sicherung und Verbesserung der Qualität schulischer Arbeit gemeinsam mit den Schulen verantwortlich.

Das Referat 31 ist verantwortlich für die Erfüllung der schulpsychologischen Aufgabenstellungen im Freistaat Sachsen. Der geographische Zuständigkeitsbereich der schulpsychologischen Beratungsstelle Leipzig umfasst die Landkreise Leipzig und Nordsachsen sowie die Kreisfreie Stadt Leipzig.

Ihre zukünftigen Aufgaben umfassen insbesondere:

  • Beratung von Schülerinnen und Schülern, Sorgeberechtigten, Lehrkräften, Schulleitungen und Schulaufsicht bei Fragen der Schullaufbahn und bei Problemen im Lern-, Leistungs- und Verhaltensbereich inklusive der Diagnostik und Befunderstellung
  • Beratung und Unterstützung der Schulen sowie der Schulaufsicht bei krisenhaften Ereignissen an den Schulen
  • Zusammenarbeit mit Beratungslehrkräften sowie deren fachliche Unterstützung, Leitung von Fallbesprechungsgruppen
  • Teilnahme an Förderausschüssen bzw. Beschlussfassungen im Rahmen von Verfahren zur Feststellung von spezifischen Förderbedarfen
  • Fortbildnertätigkeit, insbesondere Mitwirkung an der Qualifizierung von Lehrkräften mit besonderen Aufgaben, wie z. B. der Beratungslehrkräfte
  • Unterstützung der Schulen im Sinne des Vorhaltens von Trainingsprogrammen im emotional-sozialen Bereich für Schülerinnen und Schüler

Voraussetzungen für die Wahrnehmung Ihrer Aufgaben sind:

  • der Abschluss als Diplompsychologin/Diplompsychologe oder Master of Science in Psychologie (Nachweis durch entsprechende Zeugnisse) bzw. der absehbare Erwerb eines entsprechenden Abschlusses bis zum Einstellungszeitpunkt.

Im Falle eines Master-Abschlusses muss diesem zwingend ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss der Psychologie vorangegangen sein (der Nachweis ist beizufügen). Zudem erfüllen Fachhochschulstudiengänge die Voraussetzung nur, wenn es sich um akkreditierte Masterstudiengänge handelt (Akkreditierungsnachweis bitte beifügen).

Sofern Sie einen ausländischen Hochschulabschluss erlangt haben, fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen möglichst einen Auszug aus der anabin-Datenbank oder einen Nachweis über die Anerkennung des Abschlusses durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz bei. Weitere Informationen können der Internetseite https://kmk.org/zab entnommen werden.

  • ein besonderes Interesse an pädagogisch-psychologischen Zusammenhängen sowie diagnostisches und entwicklungspsychologisches Grundwissen
  • ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit und Flexibilität
  • Vorlage eines eintragungsfreien erweiterten Führungszeugnisses (erst im Rahmen des Vertragsabschlusses erforderlich)
  • Nachweis des ausreichenden Masernimpfschutzes bzw. der Masernimmunität gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind (Vorlage erst im Rahmen des Vertragsabschlusses erforderlich)
  • sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift auf dem Qualifizierungsniveau C2

Im Rahmen Ihrer Tätigkeit werden erwartet:

  • ein kooperativer Arbeitsstil sowie eine gute Kommunikations- und Ausdrucksweise
  • selbstständiges, ergebnisorientiertes Arbeiten, Engagement und Entscheidungsfreude
  • der sichere Umgang mit den Softwareprogrammen des MS-Office-Paketes
  • ein Führerschein der Klasse B sowie die Bereitschaft zu Dienstreisen
  • die Bereitschaft zum Einsatz eines privaten Kraftfahrzeugs für dienstlich erforderliche Fahrten (gegen Erstattung der Fahrtkosten nach SächsRKG)

Von Vorteil ist:

  • Berufserfahrung, insbesondere auf dem Gebiet der Beratung und Diagnostik bei Lern- und Verhaltensschwierigkeiten von Kindern und Jugendlichen
  • Teilnahme an einer Weiterbildung im Themenbereich „Schulpsychologie“

Rahmenbedingungen:

  • Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 13 TV-L.
  • Es sind Schulen aller Schularten im gesamten geographischen Zuständigkeitsbereich der schulpsychologischen Beratungsstelle Leipzig zu betreuen. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landkreise Leipzig und Nordsachsen sowie die Kreisfreie Stadt Leipzig.
  • Die Stelle ist in Vollzeit mit einer Wochenarbeitszeit von 40 h zu besetzen. Teilzeit ist in einem Umfang von mindestens 35 h pro Woche möglich.

Wir bieten Ihnen:

  • ein gutes Arbeitsklima in einem engagierten und professionellen Team von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen am Dienstort Leipzig
  • flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten im Rahmen von Teilzeit- und Gleitzeitregelung
  • umfängliche Einarbeitung in das schulpsychologische Tätigkeitsfeld
  • Fortbildungs- und Supervisionsangebote
  • die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Home-Office im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarung
  • einen sicheren Arbeitsplatz und gute Entwicklungsmöglichkeiten
  • die Möglichkeit zur Inanspruchnahme eines Jobtickets

Das Landesamt für Schule und Bildung setzt auf ein Arbeitsumfeld, an dem jeder Mensch gleichberechtigt und selbstbestimmt teilhaben kann. Wir freuen uns über Bewerbungen ungeachtet der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, des Alters, der Religion oder Identität.

Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden daher aufgefordert sich zu bewerben. Zur angemessenen Berücksichtigung ist ein entsprechender Nachweis den Bewerbungsunterlagen beizulegen.

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns gern an. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Die Ausschreibung ist auch im Internet unter https://www.karriere.sachsen.de/karriere/stellenanzeige.jsp?id=39315 abrufbar.

Weitere Hinweise

Sie sehen ein Angebot der Sächsischen Staatskanzlei, Dresden. Das ZPID ist nicht verantwortlich für Inhalt, Aktualität und Gültigkeit des Angebots. Weitere Informationen können Sie beim Stellenanbieter erfragen.