Schwelm: Schulpsychologin bzw. Schulpsychologen (m/w/d; 16 WoStd.)

Regionale Schulberatungsstelle: Schulpsychologin bzw. Schulpsychologen (m/w/d; 16 WoStd.)

Der Ennepe-Ruhr-Kreis im nordrhein-westfälischen Landesteil Westfalen hat seinen Sitz in der über 500 Jahre alten Kreisstadt Schwelm. Rund 325.000 Menschen leben in den neun kreisangehörigen Städten Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel, Wetter (Ruhr) und Witten in reizvoller Landschaft. Als Teil des Ruhrgebiets und der Metropolregion Rhein-Ruhr gehört der Ennepe-Ruhr-Kreis zudem zu einem Verdichtungsraum mit über zehn Millionen Einwohnern.

Beim Ennepe-Ruhr-Kreis ist im Fachbereich II - Finanzen, Kreisentwicklung und Bildung/ Sachgebiet Schulamt, Medienzentrum und Regionale Schulberatungsstelle (40/1) - zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

Schulpsychologin bzw. Schulpsychologen (m/w/d)

im schulpsychologischen Dienst der Regionalen Schulberatungsstelle als unbefristete Teilzeitstelle (16 Wochenstunden) zu besetzen.

Die schulpsychologische Beratungsstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises unterstützt die Schulen, die Lehrkräfte und die in den Schulen tätigen pädagogischen Fachkräfte bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags sowie die Schüler/innen und deren Eltern bei Schulproblemen und Erziehungsfragen mit den Erkenntnissen und Methoden der Psychologie. Sie richtet sich mit ihren Angeboten im Grundsatz an alle Schulen und Schulformen einschließlich der Ersatzschulen. Ihre Beratungsfunktion nimmt sie als kooperative Dienststelle von Landesbediensteten und kommunalen Bediensteten wahr.

Die Aufgabenbereiche der Schulpsychologie können folgende Angebotsformen der Beratung einzelner Personen und der systemischen Beratung und Unterstützung von Schulen umfassen:

Aufgabenschwerpunkte:

  • Unterstützung von Schulen bei der Entwicklung, Umsetzung und Evaluation von systemisch angelegten Förderkonzepten und Angeboten der Beratung zur Vorbeugung, Vermeidung und Bewältigung von Lernschwierigkeiten, Lernstörungen und Verhaltensstörungen sowie zu besonderen Begabungen
  • intervenierende Beratung und Krisenintervention bei Störungen des allgemeinen Schullebens
  • Unterstützung von Schulen insbesondere in Regionen mit schwierigen, sozialräumlichen Bedingungen bei der Entwicklung, Umsetzung und Evaluation niedrigschwellig angelegter Beratungsangebote für Schüler/innen sowie deren Eltern
  • Einzelfallhilfe für Schüler/innen zur Vorbeugung und Vermeidung von Lernschwierigkeiten und auffälligen Verhaltensweisen sowie - wenn erforderlich - zur Intervention auf der Grundlage psychologischer Diagnoseverfahren, sofern die jeweiligen Schüler/innen nicht spezieller psychotherapeutischer oder medizinischer Behandlung bedürfen, soweit geboten und möglich gemeinsam mit den Lehrkräften, den in der Schule tätigen Fachkräften und den Eltern, auch im Rahmen von Hilfen zur Erziehung im Sinne des SGB VIII
  • Schullaufbahnberatung auch im Hinblick auf individuelle Förderung, Persönlichkeitsentwicklung und Gesundheitsvorsorge der Schüler/innen
  • Beratung und Unterstützung von Lehrkräften und in der Schule tätigen pädagogischen Fachkräften bei der Lösung von psychosozialen Problemstellungen
  • Mitwirkung bei der Fortbildung und Supervision von Lehrkräften sowie bei der Ausbildung von Schulleiterinnen und Schulleitern
  • Zusammenarbeit mit anderen Beratungsdiensten zur Beratung und Förderung von Schülerinnen und Schülern, insbesondere mit Einrichtungen der Jugendhilfe und der örtlichen Erziehungsberatung sowie Initiierung und ggf. auch Koordination von mit diesen Diensten abgestimmten Hilfeleistungen.

Sie bringen mit:

  • Ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master, Uni-Diplom) der Psychologie

bzw.

  • ein mit einem Mastergrad abgeschlossenes, in einem Akkreditierungsverfahren als ein für den höheren Dienst geeignet eingestuftes Studium der Psychologie an einer Fachhochschule

Im Falle eines ausländischen Studienabschlusses ist ein Nachweis über die Gleichwertigkeit (Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)) vorzulegen.

Wir bieten Ihnen:

  • Eine verantwortungsvolle und anspruchsvolle Aufgabe in einem multiprofessionellen Team
  • Betriebliche Altersvorsorge für die tariflich Beschäftigten
  • Ein gesichertes, unbefristetes Arbeits- bzw. Dienstverhältnis

Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 13 TVöD-V.

Dienstort ist die Schulberatungsstelle in Schwelm. Je nach Erfordernis werden die Aufgaben im Innen- oder Außendienst verrichtet. Aus diesem Grunde wird die Fahrerlaubnis der Klasse B sowie die Bereitschaft, den privaten PKW dienstlich zu nutzen, vorausgesetzt.

Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sind ausdrücklich erwünscht.

Als familienfreundliche Verwaltung stellt der Ennepe-Ruhr-Kreis seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Fülle an Möglichkeiten zur Verfügung, ihr Berufs- und Privatleben je nach individueller Lebensphase miteinander in Einklang zu bringen. Wir bieten unterschiedliche Arbeitszeitmodelle an, wie z. B. Teilzeitarbeit und/oder Telearbeit bzw. mobile Arbeit.

Darüber hinaus entscheiden unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der flexiblen Arbeitszeit und unter Berücksichtigung dienstlicher Erfordernisse eigenverantwortlich, wann sie den Arbeitstag beginnen und beenden. Bei Problemen, die die Betreuung und/oder Pflege von Angehörigen betreffen, unterstützen wir Sie gerne mit individuellen Lösungsvorschlägen. Über Einzelheiten hierzu informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Für Rückfragen stehen Ihnen die zuständige Sachgebietsleitung, Herr Wichmann (Telefon: 02336/444 8122, E-Mail:  K.Wichmann(at)en-kreis.de) sowie Frau Müller von der Schulberatungsstelle (Telefon: 02336/93 2790, E-Mail:  S.Mueller(at)en-kreis.de), zur Verfügung.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir etwaige Kosten, die Ihnen mit der Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen in unserem Hause entstehen, nicht übernehmen.

Bitte beachten Sie zudem, dass vor Einstellung ein ausreichender Impfschutz gegen Masern (§ 20 Abs. 8 S. 2 i. V. m. Abs. 9 S. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)) oder eine Masernimmunität bzw. Impfkontraindikation (§ 20 Abs. 9 S. 1 Nr. 2 IfSG) nachzuweisen ist.

Sollten wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Aufgabe geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 04.04.2023 über das Online-Stellen-Portal Interamt auf die Stellen-ID 934845.

Auf dieses Angebot können Sie sich Online bewerben , wenn Sie in INTERAMT angemeldet sind.

Details

INTERAMT Angebots-ID 934845
Kennung für Bewerbungen Regionale Schulberatungsstelle

Anzahl Stellen 1
Stellenbezeichnung Schulpsychologin bzw. Schulpsychologe (m/w/d)
Behörde Ennepe-Ruhr-Kreis
Homepage  http://www.enkreis.de
Einsatzort Straße Wilhelmstraße 45
Einsatzort PLZ / Ort 58332 Schwelm

Dienstverhältnis Arbeitnehmer
Entgelt / Besoldung TVöD-VKA E 13
Teilzeit / Vollzeit Teilzeit
Wochenarbeitszeit 16 h für Arbeitnehmer

Bewerbungsfrist 04.04.2023

Ansprechpartner Selina Köhncke Ennepe-Ruhr-Kreis
Telefonnummer +49 2336 932564

Weiterer Ansprechpartner Liska Schröder Ennepe-Ruhr-Kreis
Telefonnummer +49 2336 932141

Online Bewerbung über die Originalausschreibung, siehe nachfolgenden Hinweis.

Die Ausschreibung ist auch im Internet unter https://www.interamt.de/koop/app/stelle?id=934845 abrufbar.

Weitere Hinweise

Sie sehen ein Angebot des Ennepe-Ruhr-Kreises, Schwelm. Das ZPID ist nicht verantwortlich für Inhalt, Aktualität und Gültigkeit des Angebots. Weitere Informationen können Sie beim Stellenanbieter erfragen.